|
|
|
|
Mit
der Baustellenverordnung von 1998 wurde die Vorschrift
europaweit eingeführt, dass bei allen Bauvorhaben, bei denen mehrere Firmen
(auch Nachunternehmer) beteiligt sind, vom Bauherrn ein Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo) zu bestellen ist.
Erfahrene Diplomingenieure übernehmen für Sie sämtliche mit den Erfordernissen
der Baustellenverordnung anfallenden Dienstleistungen. Durch eine frühzeitige
Einbindung des SiGeKo wird eine Optimierung der Planung und der Baudurchführung
erreicht. In der Bauphase werden vom Koordinator regelmäßig Kontrollen
durchgeführt und dokumentiert. Insgesamt wird dadurch die Sicherheit und
Gesundheit auf den Baustellen erhöht.
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:
webmaster@neumuellering.de
|